Aufnahme
Aufgenommen werden Menschen, die bereit sind, das Angebot der Einrichtung anzunehmen. Vorausgesetzt wird der grundsätzliche Wille und die Motivation zur abstinenten Lebensweise.
Die Aufnahme setzt voraus:
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- Klärung der Kostenträgerschaft
- Arzt- oder Sozialbericht
- Klinische Entzugsbehandlung
- Freiheit von ansteckenden Krankheiten und Impfpass
- Aufnahmegespräch mit der Einrichtungsleitung
- Anerkennung der Hausordnung
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Für Interessent/innen aus Brandenburger und Berliner Kliniken bieten wir in Absprache mit dem jeweiligen Sozialdienst einen kostenlosen Hol- und Bringedienst für einen informellen und unverbindlichen Einrichtungsbesuch in der Villa Lanke an.
Die Sozialtherapie ist als Eingliederungshilfe eine Leistung des Sozialgesetzbuch XII. Leistungsträger für unsere Einrichtung ist jeweils der überörtliche Träger der Sozialhilfe (Grundsicherung). Dieser wird vertreten durch die örtlichen Sozialämter der Landkreise oder kreisfreien Städte des gewöhnlichen Wohnsitzes der künftigen BewohnerInnen.
Auf Antrag wird eine stationäre Eingliederungshilfe nach dem SGB XII gewährt. Für alle Antragsteller/innen aus Berlin werden die Anträge auf Eingliederungshilfe in Einrichtungen außerhalb Berlins durch das Sozialamt Lichtenberg bearbeitet.